Hinweis Entwurf: Diese AGB sind eine generische Vorlage für Werk- und Lieferverträge im Fensterbau-Handwerk. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Vor Live-Schaltung bitte durch einen Fachanwalt prüfen und ggf. an die konkreten Vertragsmodelle der Austelius Project Design GmbH anpassen lassen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Austelius Project Design GmbH, Landsberger Allee 117, 10407 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung, Lieferung und Montage von Fenstern, Türen, Hebeschiebetüren, Wintergärten, Verschattungssystemen, Garagentoren und damit verbundenen Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Eine Buchungsanfrage über das Online-Formular oder per E-Mail stellt keinen Vertragsabschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Auftragnehmer zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Aufmaß
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Das kostenfreie Aufmaß dient der Erstellung eines verbindlichen Angebots. Sofern kein Auftrag erteilt wird, entstehen dem Auftraggeber hieraus keine Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Geringfügige Abweichungen in Maß, Farbe und Ausführung, die herstellungs- oder materialbedingt sind, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgende Zahlungsstaffelung:
- 40 % bei Auftragsbestätigung (Anzahlung)
- 50 % bei Lieferung an die Baustelle
- 10 % nach Abnahme der Montage
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Lieferung und Montage
(1) Liefer- und Ausführungstermine werden so genau wie möglich nach dem zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung absehbaren Werks- und Montageablauf angegeben.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug ist, sowie bei höherer Gewalt oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Lieferengpässe bei Profilherstellern, Streik).
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich ist und Strom- sowie Wasseranschluss zur Verfügung stehen.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine förmliche Abnahme. Erkennbare Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
(2) Nutzt der Auftraggeber das Werk ohne Beanstandung in Gebrauch oder verweigert er die Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung.
(3) Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Beschläge) sind von der Gewährleistung nur insoweit umfasst, als die übliche Nutzungsdauer unterschritten wird.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden sind (§ 946 BGB).
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, sofern es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert wird. Bei nach Kundenspezifikation gefertigten Waren (Maßanfertigung) ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.